§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist Hundesport.
Durch Übungsstunden und Veranstaltungen soll eine interessante, sportliche Betätigung mit dem Hund betrieben werden.
Der Satzungszweck wird durch die Einrichtung eines Hundesportplatzes verwirklicht.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Gratulationen erfolgen ab dem 50. Geburtstag im 10-Jahresrhythmus. Ehrungen erfolgen zur Hochzeit und zum Tod eines Mitgliedes.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5 Aufnahme Mitgliedsbeitrag, Umlagen sowie Einzugsermächtigung
§ 6 Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 40 % der Mitglieder verlangt wird
§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§ 12 Online-Beschlussfassung, vorherige Stimmabgabe und Umlaufbeschlüsse
§ 13 Der Vorstand
§ 14 Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
▪ Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
▪ Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
▪ ordnungsgemäße Buchführung
▪ Erstellen von Jahresberichten
▪ Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
§ 15 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zu seiner Neuwahl des Vorstandes im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit vorzeitig aus, so wählt der verbleibende Vorstand einen kommissarischen Nachfolger, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. In dieser wird über die weitere Besetzung dieser Stelle für die restliche Amtsdauer des Vorstandes entschieden.
Die Vereinigung mehrere Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
§ 16 Briefwahl
Für einen Beschluss im Umlaufverfahren außerhalb einer Mitgliederversammlung ist die schriftliche oder elektronische und ausdrückliche Zustimmung aller Mitglieder zu einer konkreten Beschlussvorlage erforderlich. Die Beschlussvorlage wird den Mitgliedern durch den Vorstand per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Medium zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sollte innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein und dies nur in begründeten Ausnahmefällen überschreiten.
§ 17 Der Kassenprüfer
Ein Vereinsmitglied hat die Aufgabe, dass jeweils zurückliegende Geschäftsjahr des Vereins buchhalterisch zu prüfen, wobei ihm zur Prüfung sämtliche Unterlagen des Vereins, Rechnungen, Bankauszüge und dergleichen zur Verfügung zu stellen sind.
Der Kassenprüfer wird von der Mitgliederversammlung für das jeweils folgende Geschäftsjahr gewählt.
Die Kassenprüfung soll vor der Mitgliederversammlung abgeschlossen sein.
§ 18 Auflösung des Vereins
§ 19 Datenschutz im Verein
Anlage zu § 8 Nr. 2 Pkt. 3 der Vereinssatzung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge beschlossen:
Aufnahmegebühr für Erwachsene: 10,00 Euro
Aufnahmegebühr für Jugendliche bis 18 Jahre: 5,00 Euro
monatlicher Mitgliedsbeitrag für Erwachsene: 6,00 Euro (72 Euro/Jahr)
monatlicher Mitgliedsbeitrag für Jugendliche: 3,00 Euro (36 Euro/Jahr)
Zweitmitglied: 15,00 Euro
Platzbenutzung für Nichtmitglieder: 5,00 Euro
Mitgliedsbeiträge werden jeweils bis spätestens 31.März fällig.
Jedes Vereinsmitglied hat im Jahr mindestens 10 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Im Falle einer Nichtleistung sind pro nichtgeleisteter Arbeitsstunde 6,00 Euro auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Oberlausitz BIC WELADED1GRL, IBAN DE56850501000050003666 zu zahlen.
Im Jahr des Vereinseintrittes sind die Mitgliedsbeiträge und Arbeitsstunden anteilig zu zahlen / leisten.
Die Pflicht zur anteiligen Ableistung der Arbeitsstunden wird erst ab zweimonatiger Vereinsmitgliedschaft fällig.
Nieder-Neundorf, 21.01.2023
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